Wassergefährdungsklasse

Die Wassergefährdungsklasse (Abk. WGK) bezeichnet im deutschen Wasserrecht die Eignung eines Stoffes oder Gemisches zur Verunreinigung eines Gewässers, also von Wasser. Nach dieser Einstufung bestimmen sich die Vorsorgemaßnahmen derer, die mit diesen Stoffen umgehen.