Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die dem Bundesministerium für Verkehr nachgeordnet ist, ist zuständig für die Verwaltung der (bundeseigenen) Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Organisatorisch ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) als Bundesmittelbehörde für die ihr als ortsnahe Unterbehörden unterstehenden Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA/WSÄ) sowie die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA/WNÄ) zuständig.
- ↑ Zuvor Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, geändert durch WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz vom 24. Mai 2016, BGBl. I S. 1217; davor Wasser- und Schiffahrtsverwaltung mit zwei „f“