Wasserwirtschaftsverband
Ein Wasserwirtschaftsverband ist eine flussgebietsbezogene öffentlich-rechtliche Organisationsform zur Lösung wasserwirtschaftlicher Aufgaben wie Hochwasserschutz und Gewässerunterhalt, Abwasserableitung und -reinigung, Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwassererzeugung u. v. m. Ohne Gewinnerzielungsabsicht, aber unter wirtschaftlicher Effizienz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, stehen der Mensch und die Umwelt im Fokus. Für seine Tätigkeiten verlangt er Beiträge von seinen Mitgliedern.
Ein Wasserwirtschaftsverband unterscheidet sich rechtlich (wegen der hierfür erlassenen Sondergesetze und der Einbindung der Privatwirtschaft) und durch seine sehr viel umfassenderen wasserwirtschaftlichen Aufgaben von einem Wasser- und Bodenverband (der sich üblicherweise nur um die Gewässerunterhaltung der Anlieger kümmert), einem gemeindlichen Zweckverband (der sich üblicherweise aus öffentlichen Trägern konstituiert) oder einem Abwasserzweckverband (dessen Aufgabe im Wesentlichen auf die Abwasserreinigung- und -ableitung beschränkt ist). Die Selbstverwaltungsorgane eines Wasserwirtschaftsverbandes entsprechen in etwa denen eines Zweckverbandes.