Wegefreiheit
Mit dem Begriff Wegefreiheit werden in Österreich alle jene Rechte umfasst, die die Menschen berechtigen, problemlos fremden Grund – insbesondere im Wald und im Bergland – zu betreten beziehungsweise zum Gehen zu benützen.
Mit dem Begriff Wegefreiheit werden in Österreich alle jene Rechte umfasst, die die Menschen berechtigen, problemlos fremden Grund – insbesondere im Wald und im Bergland – zu betreten beziehungsweise zum Gehen zu benützen.