Wegerecht (Sachenrecht)
Das Wegerecht (in Grundbucheinträgen meist Geh- und Fahrrecht, in der Schweiz Wegrecht) ist im Sachenrecht das Recht von Rechtssubjekten, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremdem Grund und Boden zwecks Durchgangs oder Durchfahrt nutzen zu dürfen.