Wehrpflicht in Deutschland

Die Wehrpflicht in Deutschland bezeichnet die gesetzliche Pflicht männlicher deutscher Staatsbürger zur Ableistung von Wehrdienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland bzw. die Pflicht zur Ableistung von Zivildienst. Die Einberufung zum Grundwehrdienst nach § 5 Wehrpflichtgesetz wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Bis zum 1. Januar 2026 war die Wehrpflicht auf den (bisher nicht eingetretenen) Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt. Nunmehr besteht für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Männer die Pflicht, einen Fragebogen (die sogenannte Bereitschaftserklärung) auszufüllen und nach Vorladung zur Musterung zu erscheinen. Die Einziehung von Wehrdienstpflichtigen gegen ihren Willen soll nur erfolgen, wenn absehbar wird, dass bis 2035 bestimmte Personalziele nicht durch freiwillige Wehrdienstleistende erreicht werden können.