Weiße-Rose-Prozesse

Als Weiße-Rose-Prozesse werden in erster Linie zwei Prozesse vor dem Volksgerichtshof bezeichnet, die im Jahr 1943 in München stattfanden und bei denen die sechs Mitglieder der Münchener Widerstandsgruppe Weiße Rose zum Tode verurteilt wurden:

Danach fanden im Dritten Reich, an verschiedenen Orten und zum Teil vor anderen Gerichten, noch einige weitere Prozesse gegen Personen der Weißen Rose statt.