Weiße-Rose-Prozesse
Als Weiße-Rose-Prozesse werden in erster Linie zwei Prozesse vor dem Volksgerichtshof bezeichnet, die im Jahr 1943 in München stattfanden und bei denen die sechs Mitglieder der Münchener Widerstandsgruppe Weiße Rose zum Tode verurteilt wurden:
- Beim ersten Weiße-Rose-Prozess am 22. Februar 1943 wurden Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst zum Tode verurteilt.
- Beim zweiten Weiße-Rose-Prozess am 19. April 1943 wurden Willi Graf, Alexander Schmorell und Kurt Huber zum Tode verurteilt. Außerdem waren elf Personen aus dem Umfeld der Weißen Rose angeklagt, von denen zehn Haftstrafen erhielten.
Danach fanden im Dritten Reich, an verschiedenen Orten und zum Teil vor anderen Gerichten, noch einige weitere Prozesse gegen Personen der Weißen Rose statt.