Weisung Nr. 46
Die Weisung Nr. 46, Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten, wurde von Adolf Hitler am 18. August 1942 während des Deutsch-Sowjetischen Krieges erlassen. Sie erlaubte extreme Maßnahmen gegen Zivilisten und Widerstandskämpfer, wobei Juden generell mit Partisanen und Widerstand in Verbindung gebracht wurden. Die Weisung wurde von SS und Wehrmacht durch weitgehende Anordnungen umgesetzt. Die Ausbeutung des Lebensraums im Osten und die Durchkämmung nach Zwangsarbeitern kam im Kriegsverlauf hinzu. Diese Bandenbekämpfung wurde auch in anderen Ländern vor allem auf dem Balkan und in Italien übernommen.
Am 18. Oktober 1942 wurde durch die Erweiterungen 46 a) und b), dem sogenannten Kommandobefehl, die Tötung von gefangen genommenen Soldaten alliierter Kommandoeinheiten im Sabotage- und Bandenkrieg befohlen.