Welterbe in Deutschland

Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2025) 55 UNESCO-Welterbestätten, darunter 52 Stätten des Weltkulturerbes und drei Stätten des Weltnaturerbes. Neun dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational. Deutschland ist hinter Italien und China das Land mit den drittmeisten Welterbestätten sowie hinter Italien jenes mit den zweitmeisten Weltkulturerbestätten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Welterbekonvention 1976 ratifiziert. Der Kaiserdom zu Aachen gehörte 1978 als einzige deutsche Stätte zu den zwölf, mit denen die Welterbeliste eröffnet wurde. Die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnete den Vertrag 1988. Die für 1990 nominierten Schlösser und Gärten von Potsdam wurden bei der Sitzung im Dezember 1990, also bereits nach der Wiedervereinigung, gemeinsam mit Gebieten aus Berlin als Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in das Welterbe aufgenommen. Als bislang letzte Stätten in Deutschland wurden 2025 Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee aufgenommen. Deutschland war das zweite Land, in dem einer Stätte der Welterbetitel aberkannt wurde (Dresdner Elbtal, Welterbe 2006–2009).

Die Anträge auf Nominierung einer Stätte zum UNESCO-Welterbe stellen in Deutschland die Bundesländer. Zu den wechselnden Tagungsorten des Welterbekomitees gehörten 1995 Berlin und 2015 Bonn.

  1. Deutschland. In: whc.unesco.org. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 13. Juli 2025 (englisch).