Wertpapierhandelsbank

Wertpapierhandelsbanken sind Kreditinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute (vormals Einlagenkreditinstitute) sind und die als Bankgeschäfte das Finanzkommissionsgeschäft, Emissionsgeschäft oder als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung, Anlageberatung, den Betrieb eines multilateralen Handelssystems, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und/oder Eigenhandel betreiben (Legaldefinition nach § 1 Abs. 3d Satz 3 Kreditwesengesetz (KWG)). Sie bedürfen einer Banklizenz.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht listet 33 in Deutschland zugelassene Wertpapierhandelsbanken (Stand: 11. Januar 2019). Den Status der Wertpapierhandelsbank gibt es in dieser Form und mit dieser Bezeichnung nur in Deutschland. In Großbritannien werden vergleichbare Lizenzen als Broker von der FCA bezeichnet.

  1. Liste der zugelassenen Kreditinstitute (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (XLS; 375 kB). Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Stand 27. Juli 2015; abgerufen am 10. August 2015.