Westwerk

Das Westwerk als Bauteil eines Kirchengebäudes wurde zunächst im Mittelalter als der Basilika westlich vorgesetzter gesonderter Kirchenraum errichtet. Früheste Beispiele entstanden in karolingischer Zeit. Bereits in der nachfolgenden ottonischen Zeit wurde der Typus des Westwerks mit anderen Fassadenformen vermischt. Eine Sonder- bzw. Übergangsform ist der Sächsische Westriegel. Das Westwerk besitzt funktionale und architektonische Merkmale: Es ist nicht bloß eine das Langhaus abschließende Westfassade, sondern ein eigener Baukörper mit Innenräumen, die bestimmten Nutzungen dienen. Westwerke treten daher grundsätzlich nur an Stifts- und Klosterkirchen auf und lediglich in Ausnahmefällen an Domen (z. B. Minden, Münster), nicht jedoch an Pfarrkirchen. Bauten, die diese Kriterien nicht erfüllen, bezeichnet man nicht als Westwerke, sondern allgemein als Westbauten.

Das Westwerk ist dem Kirchenraum vorgelagert und bildet einen selbstständigen Gebäudeteil mit gewöhnlich drei Türmen, einem zentralen Turm über der Mitte des Westwerks und zwei flankierenden Treppentürmen an den Seiten der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich eine Durchgangshalle, im Obergeschoss ein zum Kirchenraum geöffneter, meist von Emporen umgebener Raum. Spätere Entwicklungsformen verzichten oft auf die mehrstöckige Raumeinteilung; hierbei wird von einem westwerkartigen Westbau gesprochen.