Wichtiges Kulturgut Japans

Wichtiges Kulturgut Japans (jap. 重要文化財, Jūyō Bunkazai oder kurz Jūbun 重文) ist eine amtliche Klassifikation von Kulturgütern, die vom Amt für kulturelle Angelegenheiten vorgenommen wird. Man unterscheidet in Japan zwischen „materiellen“ (有形文化財, Yūkei bunkazai, engl. Tangible Cultural Properties) und „immateriellen Kulturgütern“ (無形文化財, Mukei bunkazai, engl. Intangible Cultural Properties). Die Ernennung erfolgt, wenn ein materielles Kulturgut eine „wichtige und besondere Bedeutung“ besitzt. Dabei muss das Kulturgut für die Ernennung einen Kriterienkatalog erfüllen und ein gesetzlich geregeltes Ernennungsverfahren durchlaufen. Wichtige Kulturgüter können zudem zum Nationalschatz erhoben und damit in ihrer Bedeutung weiter hervorgehoben werden.

  1. Wörtlich übersetzt, handelt es sich um Kulturgüter „ohne Form“
  2. Siehe hierzu § 27 (Teil III) des japanischen Kulturgutschutzgesetzes:
    • Absatz 1: Der Kultusminister kann unter den materiellen Kulturgütern wichtige als „Wichtiges Kulturgut“ auszeichnen. Markiert mit (a) in den Verzeichnissen und Katalogen.
    • Absatz 2: Der Kultusminister kann unter den Wichtigen Kulturgütern unter Berücksichtigung der Kulturgüter der Welt eine Auswahl als Nationalschatz designieren. Markiert mit (b) in den Verzeichnissen und Katalogen.
  1. Cultural Properties for Future Generations. In: Administration of Cultural Affairs in Japan ― Fiscal 2009. Bunka-chō, Juni 2007, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2009; abgerufen am 20. Januar 2012 (englisch).