Wirtschaftssanktionen

Wirtschaftssanktionen (englisch economic sanctions) sind hoheitliche Sanktionen von Staaten, Staatengemeinschaften oder internationalen Organisationen, die aus dem Einsatz von Außenhandelsinstrumenten gegen andere Staaten resultieren. Einzelne Staaten, Staatengemeinschaften (wie etwa die Europäische Union) oder internationale Organisationen (wie die UNO) können Wirtschaftssanktionen gegen andere Völkerrechtssubjekte verhängen. Wie jede Sanktion sollen Wirtschaftssanktionen Einfluss nehmen auf das Verhalten anderer Staaten und diese durch wirtschaftliche Nachteile zu einer Verhaltensänderung zwingen.

Der Begriff der Wirtschaftssanktion ist im Völker- und Europarecht nicht eindeutig geklärt und erfasst ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftsbeziehungen. Die Wirtschaftssanktion ist eine Maßnahme, die als Reaktion auf nachteiliges Verhalten eines anderen Völkerrechtssubjektes erfolgt. Im Bereich des Außenhandels kann dem Völkerrecht kein allgemeines Diskriminierungsverbot entnommen werden. Wirtschaftssanktionen verstoßen auch nicht gegen die Pflicht zu internationaler Zusammenarbeit aus Art. 56 UN-Charta, denn mit der Wirtschaftssanktion soll regelmäßig die Beilegung eines Konflikts bewirkt und die Grundlage für eine spätere internationale Zusammenarbeit geschaffen werden.

  1. Burkhard Schöbener, Wirtschaftssanktionen, in: Burkhard Schöbener (Hrsg.), Völkerrecht: Lexikon zentraler Begriffe und Themen, 2014, S. 582
  2. Henning C. Schneider, Wirtschaftssanktionen, 1999, S. 27 f.
  3. Jobst Joachim Neuss, Handelsembargos zwischen Völkerrecht und IPR, 1989, S. 18 f.; ISBN 3-88259-656-2
  4. Wilhelm A. Kewenig, Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Völkerrecht der internationalen Handelsbeziehungen, Band I, 1972, S. 32
  5. Henning C. Schneider, Wirtschaftssanktionen, 1999, S. 99