Wohnungsgemeinnützigkeit

In der Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuerbefreiungen z. B. in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer dafür, dass sie dauerhaft gemeinnützig handeln, indem sie preisgünstigen und sozialen Wohnraum für Haushalte bereitstellen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegen. Sie unterscheidet sich somit in der Art und Weise sowie der Dauer der Förderung und Bindung vom Sozialen Wohnungsbau, der in der Regel durch einmalige Darlehen oder Zuschüsse geprägt ist und zeitlich begrenzt ist, Wohnungen also irgendwann ihre Sozialbindungen verlieren, obgleich sich diese Instrumente meist ergänzen bzw. ergänzt haben.

Während es die Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich und vergleichbare Modelle z. B. in den Niederlanden gibt, wurde sie in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 abgeschafft. 2024 folgte eine partielle gesetzliche Neuregelung als Teil des Jahressteuergesetzes mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025, die aber mit der historischen Wohnungsgemeinnützigkeit sowie mit ausländischen Modellen wenig gemeint hat. Insbesondere fehlt es bisher an einer dauerhaften Bindung geförderter Wohnungen, da die Neuregelung allein das Unternehmen in den Blick nimmt.

  1. Sebastian Schipper: Postneoliberale Verschiebungen von Wohnungspolitiken in Deutschland seit 2011? In: Wohnraum dem Markt entziehen? Wohnungspolitik und städtische soziale Bewegungen in Frankfurt und Tel Aviv (= Stadt, Raum und Gesellschaft). Springer Fachmedien, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-17993-9, S. 69–113, doi:10.1007/978-3-658-17993-9_4.
  2. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/wohnen-gemeinnuetzigkeit-bezahlbar-steuervorteile-geywitz-bundesregierung-100.html