Wohnungshilfe

Die Wohnungshilfe ist eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben gemäß § 102 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, § 22 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) und § 27c Bundesversorgungsgesetz (BVG).