Wormser Prozesse

Als Wormser Prozesse werden drei von 1994 bis 1997 andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die nach insgesamt 131 Verhandlungstagen mit einem Freispruch aller Beschuldigten endeten. Die Aussagen der vermeintlichen Opfer wurden als Erinnerungsverfälschung und Konfabulation eingestuft, hervorgerufen durch grob fehlerhafte Befragungsmethoden.

Sie gelten als die größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Sowohl die laienhafte Beweisaufnahme im Vorfeld des Verfahrens als auch das verheerende Schicksal der fälschlich Angeklagten, ihrer Familien und der durch die Entscheidungen des Jugendamts schwer geschädigten Kinder erfuhren ein starkes Medienecho und führten zu einer Wende bei der juristischen Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.

Einige der Kinder, die man in der Absicht, sie zu schützen, aus ihren Familien genommen hatte, wurden dann in der richterlich angeordneten Fremdunterbringung im Kinderheim Spatzennest in Ramsen in der Pfalz tatsächlich sexuell missbraucht.

  1. Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: „Ausgestanden ist die Sache nicht“. In: Der Spiegel. Nr. 9/2005, 28. Februar 2005 (spiegel.de [abgerufen am 3. April 2019]).