Wurzelstockrodung
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| Titel | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Landschaftsbauarbeiten | ||
| Kurzbeschreibung: | Bei Wurzelstockrodung werden der Wurzelstock bis 20 cm außerhalb des Wurzelanlaufs und Starkwurzeln über 10 cm Durchmesser bis zu einer Tiefe von 30 cm entfernt. | ||
| Erstveröffentlichung | September 1976 | ||
| Letzte Ausgabe | September 2019 | ||
Rodung ist die Beseitigung von Gehölzen, Bäumen und Sträuchern einschließlich ihrer Wurzeln. Dabei wird zwischen Flächenrodung und der Wurzelstockrodung unterschieden. Letztere bedeutet die Entfernung des Wurzelstocks eines einzelnen gefällten Baumes aus dem Boden. Die beiden Vorgehensweisen unterscheiden sich grundlegend, sowohl was die vegetative Situation betrifft, als auch in den technischen Verfahren, Anforderungen und geltenden Vorschriften. Im Folgenden wird die Wurzelstockrodung dargestellt.
Das Roden einzelner Bäume erfolgt in der Regel in Privatgärten und auf bewirtschafteten oder kommunalen Flächen wie Parks, Gärten, Straßenbegleitgrün, Fußgängerzonen, Friedhöfen.
- ↑ Hartmut Neidlein: Rodung von Wurzelstöcken: Richtlinien, fachgerechtes Arbeiten und Verfahren, Neue Landschaft, 28.04.2018. In: neuelandschaft.de