Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Der Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland zwischen allen sechzehn deutschen Ländern ist überwiegend am 1. Januar 1992 in Kraft getreten und verlor mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7. November 2020 seine Wirkung. Eine Regelung zur Einschränkung der Werbung in Fernsehprogrammen (§ 15 Abs. 2 RStV) trat im Land Hessen erst am 1. Januar 1993 in Kraft. Der Staatsvertrag wurde zum 18. Mal mit Wirkung zum 1. Januar 2016 novelliert (Stand August 2016).
- ↑ Art. 7 Abs. 3 Satz 1
- ↑ Art. 7 Abs. 3 Satz 2
- ↑ Rundfunkstaatsvertrag 2016 ( vom 25. August 2016 im Internet Archive)