Zahlungsinstitut

Zahlungsinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen. E-Geld-Institute sind Unternehmen, die das E-Geld-Geschäft betreiben.

  1. nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG
  2. nach § 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG