Zeitpunkt

Der Zeitpunkt ist ein bestimmter oder bestimmender Wert der Zeit. Er kann den Beginn oder das Ende eines Prozesses kennzeichnen oder ein Ereignis ohne zeitliche Ausdehnung. Ferner kann er auf einer Zeitachse festgelegt sein, wenn zu seinem Eintreten ein Geschehen ausgelöst werden soll. Ein Zeitpunkt hat keine Dauer, kann aber in seiner Dauer soweit als unscharf angesehen werden, wie eine größere Genauigkeit seiner Angabe in einem gegebenen Zusammenhang ohne Belang ist.

Bei einer mit der Zeit veränderlichen Größe, z. B. der Außentemperatur, hat diese zum jeweiligen Zeitpunkt einen Augenblickswert.

Oft kann der Zeitpunkt als Wert auf einer Zeitskala angegeben werden. Für solche quantitative Angaben werden Zeiteinheiten benötigt. Dann kann ein Kalenderdatum wie „Zahlungsziel: 13. Mai 2021“ benannt werden oder – feiner aufgelöst – eine Uhrzeit wie „Wecken um 6:30 Uhr“. In diesen Fällen ist der Zeitpunkt mit einem Termin identisch, der in der Terminplanung zu berücksichtigen ist. Alternativ legt ein Ereignis den Zeitpunkt fest, beispielsweise „beim Uhrschlag“. Der Zeitpunkt kann auch um eine Zeitspanne gegenüber dem Ereignis versetzt sein, beispielsweise „eine Stunde vor Sonnenaufgang“ oder „eine Woche nach Eingang der Mahnung“.

Der Zeitpunkt besitzt im Gegensatz zur Zeitspanne keine Ausdehnung. Wie streng dieser Aspekt auszulegen ist, hängt von den Umständen ab. Während es für eine Briefzustellung meistens ausreicht, den Tag als Zeitpunkt festzuhalten, kann es zu einer Fristwahrung kurz vor Tagesende auf die Sekunde ankommen.

Auf einer Zeitachse oder einer Zeitleiste befindet sich zwischen Anfang und Ende mindestens ein Zeitpunkt. Gibt es zwei verschiedene Zeitpunkte, so ist wegen des Fortschreitens der Zeit immer einer davon der frühere.