Zelge

Als Zelge oder Zelg (auch Zelch, mittelhochdeutsch zëlge ‚abgeschnittener Zweig‘; von daher besteht eine Bedeutungsübertragung wohl im Sinne von Zweig (Teil)) bezeichnete man im oberdeutschen Raum zur Zeit der Dreifelderwirtschaft jedes der drei Felder, das im Turnus von drei Jahren mit Winterfrucht beziehungsweise mit Sommerfrucht bebaut wurde beziehungsweise als Brache unbebaut blieb. In den voralpinen und alpinen Gebieten außerhalb der Dreifelderwirtschaft konnte das Wort Zelge auch für ein Ackerfeld oder sonstiges Stück Land verwendet werden, das sich aus Parzellen mehrerer Besitzer zusammensetzte und koordiniert genutzt wurde. Nach der Aufgabe der Dreifelderwirtschaft im 18. und 19. Jahrhundert werden oder wurden in regionalem Sprachgebrauch noch die landwirtschaftlich genutzten Flurstücke so genannt. Zelgenwirtschaft bezeichnet den flurgebundenen Anbau.

  1. Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 25., durchgesehene und erweiterte Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2011, S. 1005.
  2. Albert Schnyder: Zelgensysteme. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  3. 1 2 3 Schweizerisches Idiotikon. Band XVII. Schwabe, Basel 2024, Spalten 1271–1276.
  4. Schwäbisches Wörterbuch. Bearbeitet von Hermann Fischer, weitergeführt von Wilhelm Pfleiderer. VI. Band. Laupp, Tübingen 1924, S. 1116; Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in zehn Bänden. Band 10: Vide – Zz. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich, 1999, S. 4607.