Zensur
Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle menschlicher Äußerungen. Sie führt bei Bedarf zu rechtskonformen oder außerrechtlichen Sanktionen, etwa zur Behinderung, Verfälschung oder Unterdrückung von Äußerungen vor (Vorzensur: präventiv) oder nach (Nachzensur: repressiv, z. B. durch Beschlagnahme) ihrer Publizierung. Durch restriktive Verfahren – ausgeübt vor allem durch staatliche Stellen – soll die frei zugängliche Information durch Massenmedien oder durch persönlichen Informationsverkehr eingeschränkt oder unterbunden werden, um den Diskurs zu kontrollieren, den freien Wettbewerb von Ideen zu unterbinden und die Verbreitung unerwünschter oder gesetzeswidriger Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.
- ↑ https://www.inst.at/trans/7Nr/sanford7_2.htm. Abgerufen am 7. Februar 2026.
- ↑ Michael Kienzle, Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in des Bundesrepublik Deutschland. Neu bearbeitete, ergänzte Taschenbuchausgabe. Wilhelm Heyne Verlag, München 1981, ISBN 3-453-01508-8, S. 284.
- ↑ Duden | Zensur. Duden, abgerufen am 23. Oktober 2011.
- ↑ Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4. Auflage. Dietz, Bonn, 2006, abgerufen am 23. Oktober 2011.