Zentrale Unterbringungseinrichtung

Eine Zentrale Unterbringungseinrichtung, kurz ZUE, dient im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE, auch ZAE). Flüchtlinge sollen theoretisch maximal drei Monate in den ZUE bleiben, bis sie an einzelne Kommunen weitervermittelt werden.

  1. Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge. Feller: Bezirksregierung macht keinen Druck. In: Westfälische Nachrichten. 5. Dezember 2018, abgerufen am 31. März 2019.
  2. Was ist was - Begriffe zum Thema Flüchtlingsunterkünfte. Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) Rheinische Post, aufgerufen am 3. April 2022