Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt Aufgaben nach dem Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (Altersvorsorgezulage) durch. Ferner obliegt der ZfA die Organisation der elektronischen Rentenbezugsmitteilungen nach § 22a EStG sowie die elektronischen Meldeverfahren der Kranken- und Pflegeversicherungen, Basisrenten und Zuschüsse/Erstattungen zu Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Die ZfA unterliegt der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (§ 5 FVG).
Personen erhalten Leistungen der ZfA auf Basis ihrer Zulagenummer. Ist bereits eine Sozialversicherungsnummer vorhanden, dient diese gleichzeitig als Zulagenummer, ansonsten wird eine Zulagenummer durch die ZfA vergeben.
- ↑ § 90 Absatz 1 Satz 2 EStG. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. April 2022.