Zentralverwaltungswirtschaft

Der Begriff Zentralverwaltungswirtschaft (auch Zentralplanwirtschaft, Kommandowirtschaft, vage oft Planwirtschaft) bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der wesentliche, wenn nicht alle Entscheidungen zur Zuordnung (Allokation) knapper Ressourcen wie Arbeit, Kapital und Boden zur Produktion von Gütern von einer zentralen Instanz getroffen werden. Die seit dem 18. Jahrhundert entstandenen Konzepte einer solchen Zentralverwaltungswirtschaft stehen im Gegensatz zur Marktwirtschaft, in der die Entscheidungsfindungen allen am Markt teilnehmenden Personen bei jeweiliger Eigenverantwortung obliegen (dezentral). Nach einer Hochphase im 20. Jahrhundert gibt es heutzutage nur noch wenige Länder mit dieser Wirtschaftsordnung.

  1. Karl Paul Hensel: Grundformen der Wirtschaftsordnung: Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft. Mit einem Vorwort von Alfred Schüller (= Edition Walter-Eucken-Archiv. Band 6). 5. Auflage. Lit Verlag, Berlin/Münster 2015, ISBN 978-3-643-12590-3, S. 102 f. „Einigkeit besteht heute darüber, daß Zentralverwaltungswirtschaft gleichbedeutend ist mit Wirtschaftsordnung zentraler oder staatlicher Planung der arbeitsteiligen Gesamtprozesse. Die Eigentumsordnung einer Zentralverwaltungswirtschaft kann aber bereits recht unterschiedlich ausgestaltet sein. […] Wie aber, wenn öffentliches Eigentum an den Produktionsmitteln besteht, der arbeitsteilige Gesamtprozeß jedoch nicht zentral, sondern von den Betrieben und Haushaltungen her nach Maßgabe einzelwirtschaftlicher Ziele geplant wird? […] Wollte man auch für dieses Modell der Gesamtordnung den Ausdruck Zentralverwaltungswirtschaft verwenden, dann müßte man ihn nicht nur vom Plansystem, sondern von der Eigentumsordnung und den daraus sich ergebenden Möglichkeiten staatlicher Aktivität her begründen. […] Die Bezeichnung Planwirtschaft ist irreführend, wenn sie ohne Adjektiv verwendet wird. Wirtschaftliches Geschehen, das nicht aus Plänen hervorginge, gibt es nicht und kann es wegen der Knappheit wirtschaftlicher Güter nicht geben. […] Um also Wirtschaftsordnungen hinsichtlich des realisierten Plansystems zu unterscheiden, sind unterscheidende Merkmale anzugeben. Aus diesem Grund unterscheiden wir dezentrale und zentrale Planung des arbeitsteiligen Gesamtprozesses.“
  2. Prof Dr Dirk Sauerland: Definition: Zentralverwaltungswirtschaft. Abgerufen am 11. Dezember 2025.