Zielabweichungsverfahren

Das Zielabweichungsverfahren (ZAV) ist ein im deutschen Raumordnungsgesetz (ROG) und teilweise in den raumordnungsrechtlichen Regeln der einzelnen Bundesländer (dort meist im „Landesplanungsgesetz“) geregeltes Verfahren, mit dem es öffentlichen Stellen und privaten Bauherrn ermöglicht wird, bei raumbedeutsamen Vorhaben von einem sie grundsätzlich bindenden Ziel der Raumordnung (Definition in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG; Bindungswirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG) ausnahmsweise abzuweichen.

  1. Gerd Schmidt-Eichstaedt: Zielabweichungsverfahren – ARL-net. In: arl-net.de. 9. März 2021, archiviert vom Original am 1. Oktober 2019; abgerufen am 22. März 2021.