Zigarettenpackung
Eine Zigarettenpackung (Zigarettenschachtel) ist ein oft quaderförmiger Behälter, meist aus Pappe, in dem mehrere Zigaretten enthalten sind. In der Schweiz wird statt Zigarettenpackung öfter der Ausdruck Zigarettenpäckchen oder Zigarettenpäckli verwendet, in Österreich hingegen die Form Zigarettenpackerl. Für Zigarettenautomaten haben die Packungen meist eine einheitliche Größe. In vielen Ländern sind heute großflächige Bildwarnhinweise („Schockbilder“) gesetzlich vorgeschrieben; in der EU seit 2016 verpflichtend. Mehrere Staaten setzen zusätzlich neutrale Einheitspackungen („Plain Packaging“) ein.
- ↑ Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG Text von Bedeutung für den EWR. Band 127, 3. April 2014 (europa.eu [abgerufen am 16. September 2025]).
- ↑ Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG Text von Bedeutung für den EWR. Band 127, 3. April 2014 (europa.eu [abgerufen am 16. September 2025]).