Zinsreagibilität
Als Zinsreagibilität wird in der Volkswirtschaftslehre das Ausmaß bezeichnet, inwieweit die Wirtschaftssubjekte auf Zinsänderungen der Marktzinsen reagieren. Wirtschaftssubjekte sind die Privathaushalte, Unternehmen und der Staat mit seinen Staatsunternehmen und Gebietskörperschaften. Unter Zinsreagibilität ist das Verhalten von diesen Wirtschaftssubjekten zu verstehen, wenn sie mit Änderungen von Zinssätzen, allgemein mit einer Verschiebung des Zinsniveaus, konfrontiert werden. Ändern sich Geldmarkt-, Kapitalmarkt- oder Kreditmarktzins, so reagiert auf der Mikroebene jedes Wirtschaftssubjekt auf deren Änderungen individuell, aber aggregiert ist auf der Makroebene eine überwiegend einheitliche Wirkung erkennbar. Bei der Investitionsgüternachfrage der Unternehmen auf dem Investitionsgütermarkt beispielsweise ist zu beobachten, dass die Investitionsentscheidung vor allem durch den Kreditzins beeinflusst wird (siehe Investitionsfunktion) und dass die Investition bei erwarteter Erhöhung des Zinsniveaus früher als geplant durchgeführt wird und bei erwarteter Senkung des Zinsniveaus aufgeschoben wird.
- ↑ Albrecht Mulfinger/Rüdiger Looff, Die Auswirkungen der Zinsliberalisierung in Deutschland, 1973, S. 67
- ↑ Claus Knetschke, Die Zinsreagibilität der industriellen Investition, 1963, S. 46