Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen


Richtlinie 2003/48/EG

Titel: Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Zinsrichtlinie
Geltungsbereich: EU, Schweiz
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 94
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 16. Juli 2003
In nationales Recht
umzusetzen bis:
31. Dezember 2003
Umgesetzt durch: Deutschland
Zinsinformationsverordnung
Ersetzt durch: Richtlinie (EU) 2015/2060 (Aufhebung)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2016
Fundstelle: ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 38–48
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen war eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, welche die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erhebung der (nationalen) Einkommensteuer auf Zinseinkünfte verpflichtete. Geläufig sind die Bezeichnungen: Europäische Zinssteuerrichtlinie, EU-Zinsrichtlinie, EU-Sparzinsrichtlinie oder European Savings Tax Directive (ESD).

Ziel der Richtlinie war eine ausnahmslose und gleichmäßige Besteuerung der Zinseinnahmen aller EU-Bürger mit EU-Wohnsitz, unabhängig davon, wo die Einnahmen erwirtschaftet wurden. Hierfür sollte der Kapitalanlagestaat den Wohnsitzstaat über die Höhe der Zinseinnahmen informieren. Eine Ausnahme bestand für Luxemburg und Österreich; diese Mitgliedstaaten gaben grundsätzlich keine Informationen an den Wohnsitzstaat, sondern behielten eine Quellensteuer ein und führten diese zu 75 % an den Wohnsitzstaat ab. Belgien hatte zunächst ebenfalls eine Quellensteuer erhoben, nahm aber seit dem Jahr 2010 am Informationsaustausch teil.

Mit Drittstaaten und anderen abhängigen Gebieten wurden ebenfalls Abkommen zum Informationsaustausch oder Quellensteuerabzug getroffen.

Teilweise wurde missverständlich von der „Europäischen Zinssteuer“ gesprochen. Durch die Richtlinie wurde aber keine Steuer auf europäischer Ebene eingeführt, vielmehr wurden die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.

  1. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
  2. Bundeszentralamt für Steuern: Länderaufstellung. (PDF) Kurzübersicht über die aktuellen Abkommen mit anderen Staaten zur Datenübermittlung nach der Zinsinformationsverordnung. In: bzst.de. September 2016, abgerufen am 20. September 2019.