Zinstag

Der Zinstag ist in der Zinsrechnung ein Kalendertag, an dem Zinsen für Forderungen oder Verbindlichkeiten berechnet oder fällig werden.

Ein veralteter Begriffsinhalt definierte als Zinstag denjenigen Tag, an dem Zinsen fällig sind und gezahlt werden. Im Mittelalter waren Zinstage bestimmte Tage im Jahr, an denen Zinsen gezahlt werden mussten, etwa am Martinstag. Nach Adelung (1791) war der Zinstag ein bestimmter Tag, an welchem bestimmte Grund- oder Erbzinsen bezahlt werden mussten.

  1. Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band XV, 1956, Sp. 1534.
  2. Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4, 1791, Sp. 1724.