Zivildienst in Österreich

Der Zivildienst in Österreich ist eine Form des Wehrersatzdienstes. Seit 1975 kann der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert werden, der Zivildienst stellt seither neben einigen Freiwilligendiensten, welche als Ersatzdienste zum Zivildienst angeboten werden, die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für Wehrdienstverweigerer dar. Der Zivildienst umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Der ordentliche Zivildienst dauert neun Monate, mit 38h-Woche, und uneingeschränkter Bewegungsfreiheit außerhalb der Dienstzeit. Hingegen hat ein Grundwehrdiener eine 168h-Woche mit Kasernierung, bekommt nur mit Wohlwollen des Kommandanten dienstfrei, und das nicht unbedingt außerhalb der Kaserne. Ca. 45 % der tauglichen Männer (Durchschnittswert 2015–2019) erklären ihre Gewissensvorbehalte und leisten dann ihren Wehrersatzdienst ab. Frauen unterliegen keiner Wehrpflicht und sind somit auch vom Zivildienst, der nur ein Wehrersatzdienst ist, ausgenommen. Zuständig für den Zivildienst ist die dem Bundeskanzleramt (BKA) unterstellte Zivildienstserviceagentur (ZISA).

  1. Interesse am Zivildienst geht zurück. In: oesterreich.orf.at. 8. Februar 2019, abgerufen am 3. August 2019.
  2. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu.html