Zivilgesetzbuch (DDR)
Das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, war das zentrale Privatrechts-Gesetzeswerk für die DDR. Es löste dort am 1. Januar 1976 das BGB ab. Das ZGB-DDR trat zwar zum 3. Oktober 1990 außer Kraft, ist aber aufgrund von Regelungen des Einigungsvertrags heute noch für viele Altfälle maßgebend, beispielsweise in erbrechtlichen Angelegenheiten.