Zollfahndungsdienst
Der Zollfahndungsdienst (kurz: ZFD) besteht in Deutschland gem. § 1 S. 1 ZFdG aus dem Zollkriminalamt (ZKA; Direktion VIII der Generalzolldirektion) und den Zollfahndungsämtern (ZFÄ) als Bundesbehörden zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Er gehört dem Vollzugsbereich der Zollverwaltung an und ist damit materielle Bundespolizeibehörde. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um die „Kriminalpolizei der Zollverwaltung“.
- ↑ Eric Töpfer: Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung, 16.11.2019 in: Cilip, abgerufen am 23. Februar 2026.
- ↑ BT-Drs. 14/8007, S. 29, 36, 40.
- ↑ BT-Drs. 13/1550, S. 21.