Zollstraße

Bei Zollstraßen handelt es sich um grenzüberschreitende Verkehrswege, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen (per Zollgesetz festgelegter Zollstraßenzwang). Verkehrswege, auf denen das Einführen und Ausführen zoll- und kontrollpflichtiger Waren nicht zulässig ist, werden dagegen als Nebenstraßen bezeichnet. Die Festlegung von Zollstraßen obliegt der zuständigen Zollverwaltung des jeweiligen Staates.

Neben dem Zollstraßenzwang gibt es auch den Zollflugplatzzwang.

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 489. (Online)