Zuckerart

Zuckerart ist eine Verkehrsbezeichnung und dient der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Der Begriff umfasst nach der Zuckerartenverordnung und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten namentlich die Zuckerarten:

  1. Halbweißzucker
  2. Zucker oder Weißzucker
  3. raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
  4. Flüssigzucker: wässrige Lösung von Saccharose mit näher definierten Merkmalen
  5. Invertflüssigzucker
  6. Invertzuckersirup
  7. Glukosesirup
  8. getrockneter Glukosesirup
  9. Dextrose, kristallwasserhaltig oder Traubenzucker, kristallwasserhaltig
  10. Dextrose, kristallwasserfrei oder Traubenzucker, kristallwasserfrei
  11. Fruktose

Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen. Milchzucker ist von der Zuckerartenverordnung nicht umfasst.

Für die chemischen Hintergründe und eine Kategorisierung aller Zuckerarten, siehe Saccharide.

  1. Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung) (PDF; 42 kB)
  2. Richtlinie 2001/111/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1021/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013