Zuger Kirschtorte
Die Zuger Kirschtorte ist eine aus zwei Japonaisböden, Biskuit, Kirschsirup und Kirschtortencrème bestehende runde Torte aus dem Kanton Zug. Die Oberfläche der Torte ist mit Puderschnee bestäubt, der Tortenrand mit gerösteten Mandelscheiben dekoriert. Die Torte ist maximal 5 Zentimeter hoch und hat einen Durchmesser von mindestens 10 Zentimetern. Das Rautenmuster im Puderschnee ist ebenfalls Teil des Originalrezepts. Seit 2015 ist die Torte unter der Bezeichnung «Zuger Kirschtorte» gesetzlich geschützt (GGA/IGP, Geschützte Geografische Angaben). Sie darf nur im Kanton Zug hergestellt werden und enthält ausschliesslich «AOP Zuger Kirsch» oder «AOP Rigi Kirsch». Diese Regelung gilt ab 1. November 2022 auch in der EU.
- ↑ Zuger Kirschtorte muss aus dem Kanton Zug kommen Artikel auf srf.ch, mit Beiträgen aus Regionaljournal Zentralschweiz und Tagesschau vom 24. März 2015
- ↑ Zuger Kirschtorte ist geschützt ( vom 2. April 2015 im Internet Archive) Medienmitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 24. März 2015
- ↑ Herkunftsbezeichnungen: Schweiz und EU schützen weitere regionale Spezialitäten. Bundesamt für Landwirtschaft, 2. November 2020, abgerufen am 4. November 2020.