Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand von Ehegatten. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich geregelt. Sie ist eine Variante der Gütertrennung. Dabei bleiben die Vermögensgegenstände beider Ehegatten während der bestehenden Ehe voneinander getrennt; es kann jedoch ein Zugewinnausgleich gefordert werden, wenn der Güterstand beendet wird, insbesondere dann, wenn ein Ehegatte stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363 BGB).