Zugmeldeverfahren

Als Zugmeldeverfahren bezeichnet man im Bahnbetrieb ein Betriebsverfahren zur Sicherung von Zugfahrten, bei dem im festen Raumabstand gefahren wird.

Hierbei regelt und sichert das Zugmeldeverfahren die Zugfolge sowie die Reihenfolge der Züge zwischen den Zugmeldestellen mittels sogenannter Zugmeldungen. Auf Bahnstrecken mit ordnungsgemäß wirkenden Streckenblock sichert dieser die Zugfolge. Dabei dient das Zugmeldeverfahren zur Regelung der Reihenfolge der Züge und als Rückfallebene bei Störungen des Streckenblocks. Darüber hinaus benachrichtigt das Zugmeldeverfahren mithörende Stellen (z. B. Zugfolgestellen, Schrankenwärter, Gleisbaustellen) über den Zugverkehr. Die dazu notwendige Kommunikation zwischen den Betriebsstellen erfolgt fernmündlich oder halbautomatisch über eine Zugnummernmeldeanlage.

  1. 1 2 Zugmeldeverfahren. In: Lexikon Eisenbahn. 6., bearbeitete und ergänzte Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1981, S. 928 f.
  2. 1 2 Gerd Holzmann u. a.: Grundwissen Bahn. 2. Auflage. Kassel 2004, ISBN 978-3-8085-7402-7, 7.2 Zugmeldeverfahren, S. 309 ff.
    1. S. 44ff