Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag (ZB, § 242 SGB V 2015) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern und bei den Versicherten für Kostenbewusstsein sorgen.
Der Zusatzbeitrag wurde bis in das Jahr 2018 allein durch die Krankenkassenmitglieder getragen. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag bei Pflichtversicherten wieder paritätisch finanziert – je zur Hälfte von Arbeitgeber/Rentenversicherung und Arbeitnehmer/Rentner.
- ↑ Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der GKV. Abgerufen am 31. Dezember 2014.
- ↑ Milliarden-Entlastung für Kassenmitglieder beschlossen. In: zeit.de. Zeit Online GmbH, 6. Juni 2018, abgerufen am 7. Juni 2018.
- ↑ § 249 SGB V alte Fassung bis 1. Januar 2019 und neue Fassung