Zustimmung zur Abfahrt

Zustimmung zur Abfahrt ist ein Begriff aus dem Eisenbahnbetrieb und bezeichnet die betriebliche Freigabe für die Abfahrt eines Zuges von einem Bahnhof oder Haltepunkt durch den zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl). Sie wird erteilt, nachdem alle sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für die Abfahrt erfüllt sind.

Liegt die Zustimmung zur Abfahrt vor, kann dem Triebfahrzeugführer (Tf) anschließend der Abfahrauftrag erteilt werden. Der Abfahrauftrag kann je nach Eisenbahnsystem und Betriebsverfahren durch unterschiedliche Personen oder technische Einrichtungen erfolgen, etwa durch das Zugpersonal, Aufsichtspersonal am Bahnsteig oder durch signaltechnische Einrichtungen. In modernen Betriebsverfahren wird sie teilweise durch technische Systeme unterstützt oder erfolgt vollständig automatisiert.

Der genaue Ablauf sowie die Verantwortlichkeiten sind in den jeweiligen betrieblichen Regelwerken der Eisenbahnunternehmen (EVU) und Infrastrukturbetreiber (EIU) festgelegt und können je nach Staat, Bahnsystem und Betriebsart variieren.