Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 103 Abs. 2 BetrVG)

Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG ist ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, in dem das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ersetzen kann.