Zweckzuwendung

Eine Zweckzuwendung ist eine Vermögensübertragung, die mit der Auflage verbunden ist, diese Zuwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 Erbschaftsteuergesetz). Die Übertragung kann aus Anlass des Todes (Erbfall) oder als freigebige Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung) erfolgen. Die Zweckzuwendung setzt einen endgültigen Verzicht auf die für den Zweck bereitgestellten Vermögensgegenstände voraus.