Zweikammersystem
In einem Zweikammersystem hat das Parlament zwei Kammern, es wird auch als Bikameralismus bezeichnet. In so einem Zweikammerparlament werden die Mitglieder auf unterschiedliche Weise gewählt, in vielen Fällen sind die Kammern nicht ganz gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligt. Je nach Land haben die zwei Kammern spezifische Namen, beispielsweise wird die regionale Vertretung oft als Senat bezeichnet.
Historisch gab es in vielen Monarchien eine Kammer als Vertretung der Oberschicht, oft als Oberhaus bezeichnet, und ein Unterhaus.