Zwischenmeister
Als Zwischenmeister, in Österreich Stückmeister, wird jemand bezeichnet, der die ihm übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt beziehungsweise verteilt. Der Zwischenmeister ist dabei meist kein Arbeitnehmer im sozialrechtlichen Sinn.
- ↑ Alexander Tuma: Pelz-Lexikon. Pelz- und Rauhwarenkunde, Band XXI. Alexander Tuma, Wien 1951, S. 301, Stichwort „Zwischenmeister“.
- ↑ Definition nach §2 (3) Heimarbeitsgesetz (HAG). In: Juris. BMJV, abgerufen am 23. März 2018.