Zwischenschein
Der Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist im Aktien- und Wertpapierrecht ein Anteilschein, der als vorläufige Urkunde nach Unternehmensgründung oder bei einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft vor Ausstellung der endgültigen Aktienurkunde an die Aktionäre ausgegeben wird.