Die Dreiecksungleichung ist in der Geometrie ein Satz, der besagt, dass eine Dreiecksseite höchstens so lang wie die Summe der beiden anderen Seiten ist. Das „höchstens“ schließt dabei den Sonderfall der Gleichheit ein. Die Dreiecksungleichung spielt auch in anderen Teilgebieten der Mathematik wie der Linearen Algebra oder der Funktionalanalysis eine wichtige Rolle.
Für allgemeine Dreiecke
Nach der Dreiecksungleichung ist im Dreieck die Summe der Längen zweier Seiten
und
stets mindestens so groß wie die Länge der dritten Seite
:
.
Man kann auch sagen, der Abstand von
nach
ist stets höchstens so groß wie der Abstand von
nach
und von
nach
zusammen, oder um es alltagssprachlich auszudrücken: „Der direkte Weg ist immer der kürzeste.“
Das Gleichheitszeichen gilt dabei nur, wenn
und
Teilstrecken von
sind – man spricht dann auch davon, dass das Dreieck „entartet“ sei.
Da aus Symmetriegründen auch
gilt, folgt
, analog erhält man
, insgesamt also
.
Die linke Ungleichung
wird gelegentlich auch als umgekehrte Dreiecksungleichung bezeichnet.
Die Dreiecksungleichung charakterisiert Abstands- und Betragsfunktionen. Sie wird daher als ein Axiom für abstrakte Abstandsfunktionen in metrischen Räumen gesetzt.
Für rechtwinklige Dreiecke
Ist
die Hypotenusenlänge und sind
und
die Kathetenlängen eines rechtwinkligen Dreiecks, so gilt die spezielle Dreiecksungleichung
.[1][2]
Für reelle Zahlen
Für reelle Zahlen
und
gilt
Beweis
Für reelle Zahlen
und
gilt entweder
oder
. Für den Fall
gilt
, und die Summe
lässt sich wegen
und
nach oben abschätzen durch
. Insgesamt folgt somit
. Für den Fall
gilt
, und
lässt sich wegen
und
ebenfalls durch
nach oben abschätzen, so dass auch in diesem Fall
.
Umgekehrte Dreiecksungleichung
Wie beim Dreieck lässt sich auch eine umgekehrte Dreiecksungleichung herleiten:
Aufgrund der Dreiecksungleichung gilt
Einsetzen von
gibt

Setzt man stattdessen
so ergibt sich

zusammen also (denn für beliebige reelle Zahlen
und
mit
und
gilt auch
)

Ersetzt man
durch
so erhält man auch

Insgesamt also
für alle 
Für komplexe Zahlen
Für komplexe Zahlen gilt:

Beweis
- Da alle Seiten nichtnegativ sind, ist Quadrieren eine Äquivalenzumformung und man erhält

- wobei der Überstrich komplexe Konjugation bedeutet. Streicht man identische Terme und setzt
so bleibt

- zu zeigen. Mit
erhält man

- bzw.

- was wegen
und der Monotonie der (reellen) Wurzelfunktion immer erfüllt ist.
Analog zum reellen Fall folgt aus dieser Ungleichung auch
für alle 
Von Betragsfunktionen für Körper
Zusammen mit anderen Forderungen wird eine Betragsfunktion für einen Körper
auch durch die Dreiecksungleichung

etabliert. Sie hat zu gelten für alle
Sind alle Forderungen (s. Artikel Betragsfunktion) erfüllt, dann ist
eine Betragsfunktion für den Körper
Ist
für alle ganzen
, dann nennt man den Betrag nichtarchimedisch, andernfalls archimedisch. Bei nichtarchimedischen Beträgen gilt die verschärfte Dreiecksungleichung
.
Sie macht den Betrag zu einem ultrametrischen. Umgekehrt ist jeder ultrametrische Betrag nichtarchimedisch.
Für Summen und Integrale
Mehrmalige Anwendung der Dreiecksungleichung bzw. vollständige Induktion ergibt

für reelle oder komplexe Zahlen
. Diese Ungleichung gilt auch, wenn Integrale anstelle von Summen betrachtet werden:
Ist
eine Riemann-integrierbare Funktion, dann gilt
.[3]
Dies gilt auch für komplexwertige Funktionen
, vgl.[4] Dann existiert nämlich eine komplexe Zahl
, so dass
und
.
Da

reell ist, muss
gleich Null sein. Außerdem gilt
,
insgesamt also
.
Für Vektoren
Für Vektoren gilt:
.
Aus der geometrischen Definition und der Distributivität des Skalarprodukts folgt nämlich[5]
.
Mit der Cauchy-Schwarzschen Ungleichung
erhält man hieraus
.
Ziehen der Wurzel ergibt schließlich die Behauptung.
Auch hier folgt wie im reellen Fall

sowie

Für sphärische Dreiecke
In sphärischen Dreiecken gilt die Dreiecksungleichung im Allgemeinen nicht.
Sie gilt jedoch, wenn man sich auf eulersche Dreiecke beschränkt, also solche, in denen jede Seite kürzer als ein halber Großkreis ist.
In nebenstehender Abbildung gilt zwar

jedoch ist
.
Für normierte Räume
In einem normierten Raum
wird die Dreiecksungleichung in der Form

als eine der Eigenschaften gefordert, die die Norm für alle
erfüllen muss. Insbesondere folgt auch hier

sowie
für alle
.
Im Spezialfall der Lp-Räume wird die Dreiecksungleichung Minkowski-Ungleichung genannt und mittels der Hölderschen Ungleichung bewiesen.
Für metrische Räume
In einem metrischen Raum
wird als Axiom für die abstrakte Abstandsfunktion verlangt, dass die Dreiecksungleichung in der Form

für alle
erfüllt ist. In jedem metrischen Raum gilt also per Definition die Dreiecksungleichung. Daraus lässt sich ableiten, dass in einem metrischen Raum auch die umgekehrte Dreiecksungleichung

für alle
gilt. Außerdem gilt für beliebige
die Ungleichung
.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Roger B. Nelsen: Beweise ohne Worte, Deutschsprachige Ausgabe herausgegeben von Nicola Oswald, Springer Spektrum, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, ISBN 978-3-662-50330-0, Seite 18
- ↑ Canadian Mathematical Olympiad 1969 Problem 3, veröffentlicht von der Canadian Mathematical Society
- ↑ Harro Heuser: Lehrbuch der Analysis, Teil 1. 8. Auflage. B. G. Teubner, Stuttgart 1990, ISBN 3-519-12231-6. Satz 85.1
- ↑ Walter Rudin: Real and Complex Analysis. MacGraw-Hill, 1986, ISBN 0-07-100276-6. Theorem 1.33
- ↑ Steffen Goebbels, Stefan Ritter: Mathematik verstehen und anwenden: Band 1: Differenzial- und Integralrechnung, Lineare Algebra. 4. Auflage. Springer, Berlin, Heidelberg 2023, ISBN 978-3-662-68366-8, S. 560.