Hingenommene Störung (Funktechnik)

Hingenommene StörungStörung, die größer ist als der für eine zulässige Auswirkung festgelegte Wert und die zwischen zwei oder mehr Verwaltungen ohne Präjudiz für andere Verwaltungen vereinbart worden ist.[1]

Die VO Funk[2] kategorisiert Störungen (englisch interference) wie folgt:

(Funk)Störung

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz, Abschnitt VII, Ziffer 163, §7.4, S. 23. Bundesministerium für Post und Telekommunikation, 1994.
  2. Radio Regulations, Edition of 2012, Art. 1.166–1.169