Landgericht Teuschnitz

Das Landgericht Teuschnitz war ein von 1803 bis 1837 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Teuschnitz im heutigen Landkreis Kronach.

Geschichte

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Teuschnitz errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen.

Im Jahr 1837 schied Teuschnitz aus dem Landgericht aus. Zugleich entstand das Landgericht Nordhalben, das ansonsten deckungsgleich mit dem Landgericht Teuschnitz war.

Struktur

Steuerdistrikte

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde 1808 das Landgericht in fünf Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Rothenkirchen unterstanden:

Gemeinden

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden neun Ruralgemeinden gebildet:

1818 wurde Höpfermühle von Birnbaum nach Steinberg umgemeindet.

Literatur