Die einfach-gleichmäßige Konvergenz und die damit eng verwandte quasi-gleichmäßige Konvergenz sind zwei historische und nicht einheitlich verwendete Konvergenzbegriffe für Funktionenfolgen aus dem mathematischen Teilgebiet der Analysis. Man geht dabei der Frage nach, welches Konvergenzhalten bei einer Funktionenfolge vorliegen muss, damit Stetigkeitseigenschaften der Folgenglieder auf die Grenzfunktion übertragen werden, wobei man nicht nur hinreichende Bedingungen sucht, sondern sogar äquivalente Formulierungen anstrebt. In modernen Darstellungen der Analysis spielen diese Begriffe keine Rolle mehr.
Fragestellungen
Wir betrachten ein festes Intervall reeller Zahlen
, darauf eine Folge von Funktionen
, eine weitere Funktion
und untersuchen die Konvergenz der Folge
gegen
.
Frage 1: Wenn alle
in einem festen Punkt
stetig sind, wie muss die Konvergenz beschaffen sein, damit auch
in diesem Punkt stetig ist?
Frage 2: Wenn alle
auf ganz
stetig sind, wie muss die Konvergenz beschaffen sein, damit auch
auf dem gesamten Intervall stetig ist?
Betrachten wir die punktweise Konvergenz
, das heißt für jedes
konvergiert die Folge
reeller Zahlen gegen die reelle Zahl
, so erweist sich dieser Konvergenzbegriff für beide Fragen als zu schwach: es gibt Folgen
stetiger Funktionen, die punktweise gegen eine unstetige Funktion
konvergieren. Zum Verständnis späterer Formeln ist es instruktiv, die Bedingung zur punktweisen Konvergenz wiederzugeben:
,
das heißt für jedes
ist die Bedingung für die Konvergenz
erfüllt. Das
in obiger Formel hängt von
und
ab.
Bei der gleichmäßigen Konvergenz hingegen darf dieses
nicht explizit von
abhängen, sondern zu jedem
ist ein höchstens von diesem
abhängiges
zu finden, dass die Ungleichung
simultan, das heißt gleichmäßig, für alle
erfüllt, in Formeln:
.
Im Vergleich zur punktweisen Konvergenz hat sich also nur die Position des Formelteils
geändert. Es ist bekannt, dass die Grenzfunktion einer gleichmäßig konvergenten Folge stetiger Funktionen wieder stetig ist, so dass dieser Konvergenzbegriff für beide Fragen taugt, allerdings zu restriktiv ist, wie das folgende Beispiel zeigt.
Beispiel
Betrachte die Funktionenfolge
stückweise affin-linearer Funktionen auf dem Intervall
, die durch

definiert ist. Die Folge konvergiert punktweise gegen die Nullfunktion
. Im Punkt
ist das klar, da
für alle
gilt. Für
(und
) wähle
, dann ist
für alle
. Hier kann das
sogar unabgängig von
gewählt werden, aber nicht unabhängig von
.
Alle Funktionen, inklusive der Grenzfunktion, sind stetig. Die Konvergenz ist offenbar nicht gleichmäßig, denn für jedes
gilt
, das heißt für
kann obige Bedingung nicht erfüllt werden. Also ist die gleichmäßge Konvergenz für die Stetigkeit der Grenzfunktion eine zu starke Bedingung.
Einfach-gleichmäßige Konvergenz in einem Punkt
Wir behandeln zunächst das in Frage 1 aufgeworfene Problem. Die hier vorgestellte Konvergenzart heißt in der unten angegebenen Literaturquelle „Hahn“ einfach-gleichmäßige Konvergenz, „Medvedev“ spricht von verallgemeinerter gleichmäßiger Konvergenz[1] und „Bromwich“ verwendet den Begriff quasi-gleichmäßige Konvergenz und verweist darauf, dass bei früheren Autoren einfach-gleichmäßige Konvergenz üblich gewesen sei.[2] Wir verwenden hier die von Hahn verwendeten Begrifflichkeiten mit leicht an die anderen Quellen angepassten Definitionen. Es seien
wie oben und wir setzen generell voraus, dass die Folge der
punktweise gegen
konvergiert.
- Definition: Die Folge
heißt einfach-gleichmäßig konvergent gegen
im Punkte
, falls
.
Zu jedem
und zu jedem Folgenindex
gibt nach dieser Definition also eine (durch
beschriebene) Umgebung von
sowie einen größeren Folgenindex
, so dass sich
und
auf dieser Umgebung um weniger als
unterscheiden. Damit kann man nun folgenden Satz beweisen.
- Satz: Es sei
und alle
seien stetig in
. Die Grenzfunktion
ist genau dann stetig in
, wenn
einfach-gleichmäßig in
konvergiert.
Da der Beweis nur wenig mehr als ein Instellungbringen der Definitionen ist, die dadurch verdeutlicht werden, soll er hier kurz wiedergegeben werden:[3]
Sei zunächst
stetig in
und
und
seien vorgegeben. Da
stetig in
ist, kann man ein
finden mit
für alle
. Wegen der punktweisen Konvegenz kann man ein
finden mit
und da auch
stetig in
ist, kann man durch eventuelle Verkleinerung von
auch erreichen, dass
für alle
. Daraus folgt dann für alle
die Abschätzung
,
das heißt, es liegt einfach-gleichmäßige Konvergenz in
vor.
Sei nun umgekehrt
einfach-gleichmäßig konvergent in
. Zu vorgegebenem
gibt es wegen der punktweisen Konvergenz ein
, so dass
für alle
. Zu diesen
und
gibt es nach Voraussetzung ein
und ein
mit
für alle
. Da
in
stetig ist, kann man durch eventuelle Verkleinerung von
auch erreichen, dass
für alle
. Damit hat man für alle solche
die Abschätzung
,
und wir haben die Stetigkeit von
in
nachgewiesen. q. e. d.
Indem man die
-Logik in obiger Definition durch Folgen ausdrückt, erhält man die in „Hahn“ verwendete Definition:[4]
- Alternative Definition: Die Folge
heißt einfach-gleichmäßig konvergent gegen
im Punkte
, falls
.
Quasi-gleichmäßige Konvergenz einer Folge
Wir wenden uns nun der Frage 2 zu. Was die Literaturquelle „Hahn“ (eigentlich) quasi-gleichmäßige Konvergenz nennt, heißt in „Medvedev“ Arzelà-quasi-gleichmäßige Konvergenz. Als Obervoraussetzungen seien
wie oben und die Folge der
konvergiere punktweise gegen
.
- Definition: Die Folge
heißt quasi-gleichmäßig konvergent gegen
, falls
.[5][6]
Zu jeder Schranke
und zu jedem Folgenindex
soll es also einen größeren Folgenindex
geben, so dass man zu jedem Intervallpunkt
unter den endlich vielen Funktionen
eine finden kann, etwa
, die sich im Punkt
um weniger als
von der Grenzfunktion unterscheidet. Dabei kann die zu wählende Funktion
von Punkt zu Punkt variieren, muss aber eine von den endlich vielen
sein. Mit dieser Definition gilt:[7][8]
- Satz: Alle
seien stetig. Die Grenzfunktion
ist genau dann stetig, wenn
quasi-gleichmäßig konvergiert.
Wir wollen uns zunächst davon überzeugen, dass die Bedingung in obigem Beispiel erfüllt ist, denn in diesem ist die Grenzfunktion ja stetig. Mit den Bezeichnungen aus obigem Beispiel seien
und
vorgegeben. Wähle ein
mit
. Da die Grenzfunktion 0 ist, muss man zum Nachweis der Bedingung zu jedem
ein
finden, so dass
ist. Für
ist
und für
ist
, so dass
. Also konvergiert
quasi-gleichmäßig gegen die Nullfunktion. Von den endlich vielen Funktionen
wurden bei diesen Überlegungen zwar nur zwei, nämlich die erste und die letzte, benötigt, aber man sieht sehr schön, wie die Wahl der Funktion von der Stelle
abhängt.
Der Beweis verdeutlicht wieder das Ineinandergreifen der Definitionen. Sei zunächst
stetig und seien
und
vorgegeben. Wegen der vorausgesetzten punktweisen Konvergenz gibt es zu jedem
einen Folgenindex
mit
. Wegen der vorausgesetzten Stetigkeit der auftretenden Funktionen gilt die Ungleichung auch in einer relativ offenene Umgebung
von
. Da das Intervall
kompakt ist, wird es von endlich vielen dieser Umgebungen überdeckt, etwa
für endlich viele
. Die Zahl
leistet das Verlangte, denn jedes
liegt in einer der Umgebungen
und mit
gilt nach Definition von
die Ungleichung
. Daher liegt quasi-gleichmäßige Konvergenz vor.
Sei umgekehrt
quasi-gleichmäßig konvergent gegen
und
beliebig. Wir müssen zeigen, dass
in
stetig ist. Sei dazu
. Wegen der punktweisen Konvergenz gibt es
mit
für alle
. Wegen der vorausgesetzen quasi-gleichmäßigen Konvergenz gibt es ein
wie in obiger Definition. Da alle
stetig sind und dies nur endlich viele Funktionen sind, gibt es ein
, so dass
für alle
und alle
. Ist nun
, so gibt es wegen der Bedingung zur quasi-gleichmäßigen Konvergenz ein
mit
und es folgt
,
das heißt
ist stetig in
. q. e. d.
Bemerkungen
Zur Darstellung
Die Literaturquellen „Medvedev“ und „Bromwich“ betrachten nur Funktionen auf einem Intervall,„Hahn“ hingegen behandelt den allgemeineren Fall von Funktionen auf Teilmengen eines metrischen Raums. Da die Verallgemeinerung auf metrische Räume bei den behandelten Konvergenzbegriffen zum einen einfach und zum zweiten für das Verständnis keinen Vorteil bietet, beschränkt sich dieser Artikel auf den vertrauteren Fall eines reellen Intervalls. „Medvedev“ und „Bromwich“ behandeln keine Funktionenfolgen, sondern punktweise konvergente Reihen. Das ist keine Einschränkung, denn Reihen sind Folgen ihrer Partialsummen und Folgen
können als Reihen mit Summanden
aufgefasst werden.[9] Die Bezeichnungen wurden für diesen Artikel entsprechend modernisert und angepasst. Da die Beweise dadurch nicht so leicht zugänglich aber wegen ihrer Definitionsnähe instruktiv sind, wurden sie oben in adaptierter Form wiedergegeben.
Historie
Die Beantwortung obiger Frage 1 geht historisch auf Ulisse Dini zurück, der konvergente Reihen auf Intervallen untersuchte und dabei den Begriff der einfach-gleichmäßigen Konvergenz einführte.[10]
Die Antwort zu Frage 2 wird Cesare Arzelà zugeschrieben[11], „Medvedev“ spricht daher auch von Arzelà-quasi-gleichmäßiger Konvergenz.[12]
Verallgemeinerte gleichmäßge Konvergenz
Ein erster aber nicht zum Ziel führender Versuch zur Beantwortung der Frage 2 wäre, die lokale Bedingung, die durch das
in obiger Definition gegeben ist, einfach auf das gesamte Intervall auszudehnen. Man erhält dann die Bedingung:
.
„Medvedev“ nennt dies verallgemeinerte gleichmäßige Konvergenz (Bedingung B1) und weist darauf hin, dass diese Bedingung hinreichend für die Stetigkeit der Grenzfunktion ist, allerdings nicht notwendig.[13] Diese Bedingung ist offenbar äquivalent zur Extistenz einer gleichmäßig konvergenten Teilfolge. Dies ist daher nicht äquivalent zur quasi-gleichmäßigen Konvergenz, denn das oben ausgeführte Beispiel besitzt keine gleichmäßig konvergente Teilfolge.
Literatur
- Fyodor A. Medvedev: Scenes from the History of Real Functions. Birkhäuser Verlag, Basel-Boston-Berlin 1991, ISBN 978-3-7643-2572-5 (englisch).
- T. J. I'A Bromwich: An Introduction to the Theory of Infinite Series. MacMillan & Co Ltd, London 1964 (englisch, 2. Auflage).
- Hans Hahn: Theorie der reellen Funktionen. Julius Springer, Berlin 1921.
Einzelnachweise
- ↑ Medvedev, S. 99
- ↑ Bromwich, Kap. VII, 49.1, S. 139, 140
- ↑ Bromwich, Kap. VII, 49.2, leicht adaptiert
- ↑ Hahn, Kap. IV, § 8, S. 282
- ↑ Medvedev, S. 105
- ↑ Hahn, Kap. IX, § 8, S. 285
- ↑ Medvedev, S. 105
- ↑ Hahn, Kap. IX, § 8, S. 286
- ↑ Medvedev, S. 85
- ↑ E. W. Hobson: The theory of functions of a real variable and the theory of Fourier's series. Cambridge, University Press, 1907, S. 471 (englisch, archive.org).
- ↑ C. Arzelà: Sulle serie di funzioni. In: Mem della R. Acad. delle Sci. dell'Ist di Bologna. ser. 5,8, 1899, S. 130–186, 701–744 (italienisch).
- ↑ Medvedev, S. 105
- ↑ Medvedev, S. 99