Zerfallsgesetz ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine exponentielle zeitliche Abnahme von Größen beschreibt. In der Kernphysik gibt das Zerfallsgesetz die Anzahl
der zu einem Zeitpunkt
noch nicht zerfallenen Atomkerne einer radioaktiven Substanzprobe mit einem einzigen Radionuklid an. Diese Anzahl beträgt
,
wobei
die Anzahl der am Anfang (
) vorhandenen Atomkerne und
die Zerfallskonstante des betreffenden Radionuklids ist.
Herleitung
Betrachtet man ein radioaktives Präparat mit anfänglich
Atomkernen und der Aktivität
, so gilt für die Anzahl
der in der Zeit
noch nicht zerfallenen Kerne:

Nach der Zeit
sind also von
Ausgangskernen noch
übrig.
Mittlere Lebensdauer
Die Zerfallskonstante
(Lambda) ist der Kehrwert der mittleren Lebensdauer
, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor
verringert hat.
(Tau) unterscheidet sich von der Halbwertszeit
nur um den konstanten Faktor
:

Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form:

Mit

ergibt sich eine Form des Zerfallsgesetzes, die die Halbierung der Stoffmenge nach Ablauf je einer Halbwertszeit besonders anschaulich macht:
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